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Arbeitsordnung
Präambel
Ermutigt durch die Erfahrungen bei dem ersten regionalen Ökumenischen
Kirchentag in Altenberg am 19./20. 08. 1994 hat sich am 25. 01.
1995 in Bergisch Gladbach der Ökumeneausschuss im Rheinisch-Bergischen
Kreis neu konstituiert.
Der Ökumeneausschuss versteht sich als Vertretungsorgan
der Gemeinden aller im Rheinisch-Bergischen Kreis vorhandenen
christlichen Konfessionen.
A. Aufgabe des Ökumeneausschusses
Aufgabe des Ökumeneausschusses ist, die Einheit aller Christen
nach außen offenbar zu machen und alle hierfür geeigneten
Initiativen zu ergreifen bzw. zu unterstützen. Insbesondere
fördert er die Einheit der getrennten Kirchen und Gemeinden
am Ort und macht ihre Verbundenheit in Zeugnis und Dienst sichtbar.
Zur konkreten Wahrnehmung einzelner Aufgaben werden Arbeitsgruppen
gebildet.
B. Organe des Ökumeneausschusses
I. Die Vollversammlung
1. Die Vollversammlung (VV) setzt sich zusammen aus
a. je einer/m Delegierten der im Kreisgebiet bestehenden Gemeinden
/ Pfarrbezirke aller christlichen Kirchen, die durch das zuständige
Leitungsgremium entsandt sind, wobei Ersatzdelegierte in gleicher
Weise legitimiert sein müssen,
b. dem Kreisdechanten des Rheinisch-Bergischen Kreises, einem/r
VertreterIn des Kreiskatholikenrates, dem/r Superintendenten/in
des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, einem/r VertreterIn
des Kreissynodalvorstandes, den Ökumenebeauftragten des
Kreisdekanats und des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch,
zwei VertreterInnen des Arbeitskreises Ökumene Leverkusen,
einem/r VertreterIn der Kölner rechtsrheinischen katholischen
Dekanate, zwei VertreterInnen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen / ACK Köln sowie der kath. Pfarrer und der/die ev.
PfarrerIn am Altenberger Dom,
c. von der VV berufenen ökumenisch engagierten ChristInnen,
wobei die Zahl der berufenen Mitglieder ein Drittel der Gesamtzahl
nach Buchstabe a. nicht überschreiten darf.
2. Die VV ist unter Angabe der Tagesordnung und unter Wahrung
einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen einzuberufen
a. mindestens einmal jährlich,
b. auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern der Versammlung.
3. a. Die VV wählt und entlastet den geschäftsführenden
Vorstand.
b. Sie wählt jährlich zwei KassenprüferIinnen,
nachdem der Bericht der amtierenden KassenprüferInnen vorgetragen
wurde.
c. Die KassenprüferInnen prüfen die Kasse jährlich.
4. Die VV beschließt über den Jahresbericht des Vorstands
und leitet ihn den Gemeinden / Pfarrbezirken zu.
5. Die VV bestimmt über die Aufgaben und Zusammensetzung
der Arbeitsgruppen.
6. Die VV entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
II. Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht
aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten
Vorstand.
2.1. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören
an
a. der/die Vorsitzende,
b. der/die stellvertretende Vorsitzende,
c. der/die SchriftführerIn,
d. der/die KassenführerIn,
e. der/die BeisitzerIn,
2.2. Die Amtszeit des geschäftsführenden Vorstands
beträgt vier Jahre.
3. Dem erweiterten Vorstand gehören an
a. der geschäftsführende Vorstand,
b. der Kreisdechant des Rheinisch-Bergischen Kreises, der/die
VertreterIn des Kreiskatholikenrates, der/die SuperintendentIn
des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, der/die VertreterIn
des Kreissynodalvorstandes,
c. die Ökumenebeauftragten des Kreisdekanats und des Kirchenkreises
Köln-Rechtsrheinisch, je ein/e VertreterIn des Arbeitskreises
Ökumene Leverkusen, der Kölner rechtsrheinischen katholischen
Dekanate, der ACK Köln, der Freikirchen und der Orthodoxie,
d. die SprecherInnen der Arbeitsgruppen,
e. der kath. Pfarrer und der/die ev. PfarrerIn am Altenberger
Dom,
f. der/die Ehrenvorsitzende/n,
g. weitere Mitglieder des Ökumeneausschusses, die die Vollversammlung
beruft.
4. Die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstands
sind
a. Führung der laufenden Geschäfte,
b. Einberufung der VV,
c. Berichterstattung in der VV,
d. Vertretung des Ökumeneausschusses nach außen,
e. Mitwirkung bei der Lösung von Konflikten zwischen Kirchen
und kirchlichen Einrichtungen.
5. Die Aufgaben des erweiterten Vorstands sind
a. Förderung ökumenischer Aktivitäten vor Ort,
b. Vorbereitung von Zentralveranstaltungen,
c. Erarbeitung von Themenvorschlägen für die VV,
d. Koordinierung der Arbeitsgruppen,
e. Herstellung und Aufrechterhaltung der Verbindungen mit der
ACK Köln und weiteren ökumenischen Zusammenschlüssen
an anderen Orten.
III. Die Arbeitsgruppen
Aus der Mitte der VV werden Arbeitsgruppen gebildet. Sie bereiten
die von der VV vorgegebenen konkreten Aufgaben vor und führen
sie durch. Sie können neue Aufgaben entwickeln und zur Durchführung
vorschlagen.
Die Arbeitsgruppen wählen aus ihrer Mitte eine/n SprecherIn.
Arbeitsgruppen werden von der VV aufgelöst. |