Ökumeneausschuss
im Rheinisch-Bergischen Kreis

- Arbeitsordnung -

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Arbeitsordnung

Präambel
Ermutigt durch die Erfahrungen bei dem ersten regionalen Ökumenischen Kirchentag in Altenberg am 19./20. 08. 1994 hat sich am 25. 01. 1995 in Bergisch Gladbach der Ökumeneausschuss im Rheinisch-Bergischen Kreis neu konstituiert.
Der Ökumeneausschuss versteht sich als Vertretungsorgan der Gemeinden aller im Rheinisch-Bergischen Kreis vorhandenen christlichen Konfessionen.

A. Aufgabe des Ökumeneausschusses
Aufgabe des Ökumeneausschusses ist, die Einheit aller Christen nach außen offenbar zu machen und alle hierfür geeigneten Initiativen zu ergreifen bzw. zu unterstützen. Insbesondere fördert er die Einheit der getrennten Kirchen und Gemeinden am Ort und macht ihre Verbundenheit in Zeugnis und Dienst sichtbar.
Zur konkreten Wahrnehmung einzelner Aufgaben werden Arbeitsgruppen gebildet.

B. Organe des Ökumeneausschusses

I. Die Vollversammlung

1. Die Vollversammlung (VV) setzt sich zusammen aus
a. je einer/m Delegierten der im Kreisgebiet bestehenden Gemeinden / Pfarrbezirke aller christlichen Kirchen, die durch das zuständige Leitungsgremium entsandt sind, wobei Ersatzdelegierte in gleicher Weise legitimiert sein müssen,
b. dem Kreisdechanten des Rheinisch-Bergischen Kreises, einem/r VertreterIn des Kreiskatholikenrates, dem/r Superintendenten/in des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, einem/r VertreterIn des Kreissynodalvorstandes, den Ökumenebeauftragten des Kreisdekanats und des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, zwei VertreterInnen des Arbeitskreises Ökumene Leverkusen, einem/r VertreterIn der Kölner rechtsrheinischen katholischen Dekanate, zwei VertreterInnen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen / ACK Köln sowie der kath. Pfarrer und der/die ev. PfarrerIn am Altenberger Dom,
c. von der VV berufenen ökumenisch engagierten ChristInnen, wobei die Zahl der berufenen Mitglieder ein Drittel der Gesamtzahl nach Buchstabe a. nicht überschreiten darf.
2. Die VV ist unter Angabe der Tagesordnung und unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen einzuberufen
a. mindestens einmal jährlich,
b. auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern der Versammlung.
3. a. Die VV wählt und entlastet den geschäftsführenden Vorstand.
b. Sie wählt jährlich zwei KassenprüferIinnen, nachdem der Bericht der amtierenden KassenprüferInnen vorgetragen wurde.
c. Die KassenprüferInnen prüfen die Kasse jährlich.
4. Die VV beschließt über den Jahresbericht des Vorstands und leitet ihn den Gemeinden / Pfarrbezirken zu.
5. Die VV bestimmt über die Aufgaben und Zusammensetzung der Arbeitsgruppen.
6. Die VV entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

II. Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand.
2.1. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an
a. der/die Vorsitzende,
b. der/die stellvertretende Vorsitzende,
c. der/die SchriftführerIn,
d. der/die KassenführerIn,
e. der/die BeisitzerIn,
2.2. Die Amtszeit des geschäftsführenden Vorstands beträgt vier Jahre.
3. Dem erweiterten Vorstand gehören an
a. der geschäftsführende Vorstand,
b. der Kreisdechant des Rheinisch-Bergischen Kreises, der/die VertreterIn des Kreiskatholikenrates, der/die SuperintendentIn des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, der/die VertreterIn des Kreissynodalvorstandes,
c. die Ökumenebeauftragten des Kreisdekanats und des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, je ein/e VertreterIn des Arbeitskreises Ökumene Leverkusen, der Kölner rechtsrheinischen katholischen Dekanate, der ACK Köln, der Freikirchen und der Orthodoxie,
d. die SprecherInnen der Arbeitsgruppen,
e. der kath. Pfarrer und der/die ev. PfarrerIn am Altenberger Dom,
f. der/die Ehrenvorsitzende/n,
g. weitere Mitglieder des Ökumeneausschusses, die die Vollversammlung beruft.
4. Die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstands sind
a. Führung der laufenden Geschäfte,
b. Einberufung der VV,
c. Berichterstattung in der VV,
d. Vertretung des Ökumeneausschusses nach außen,
e. Mitwirkung bei der Lösung von Konflikten zwischen Kirchen und kirchlichen Einrichtungen.
5. Die Aufgaben des erweiterten Vorstands sind
a. Förderung ökumenischer Aktivitäten vor Ort,
b. Vorbereitung von Zentralveranstaltungen,
c. Erarbeitung von Themenvorschlägen für die VV,
d. Koordinierung der Arbeitsgruppen,
e. Herstellung und Aufrechterhaltung der Verbindungen mit der ACK Köln und weiteren ökumenischen Zusammenschlüssen an anderen Orten.

III. Die Arbeitsgruppen
Aus der Mitte der VV werden Arbeitsgruppen gebildet. Sie bereiten die von der VV vorgegebenen konkreten Aufgaben vor und führen sie durch. Sie können neue Aufgaben entwickeln und zur Durchführung vorschlagen.
Die Arbeitsgruppen wählen aus ihrer Mitte eine/n SprecherIn.
Arbeitsgruppen werden von der VV aufgelöst.