| Die Vollversammlung des Ökumeneausschusses des Rhein.-Bergischen Kreises | ||||
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Vorstand |
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Die Vollversammlung
setzt sich zusammen aus Delegierten aller Kirchengemeinden bzw. Pfarrbezirke
im Rheinisch-Bergischen Kreis. Allein schon das macht den Ökumeneausschuss des
Rheinisch-Bergischen Kreises in
Deutschland zu einem einmaligen Gremium. Zudem gehören zur Vollversammlung der Kath. Kreisdechant des Rheinisch-Bergischen Kreises, der Superintendent des Ev. Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, die Vertreter vom Kreiskatholikenrat und vom Ev. Kreissynodalvorstand, die Ökumenebeauftragten vom Kath. Kreisdekanat und Ev. Kirchenkreis Köln-Rechtsrheinisch, die Vertreter vom Arbeitskreis Ökumene Leverkusen, der Vertreter der kath. rechtsrheinischen Kölner Dekanate, die Vertreter der Arbeitsgemeischaft Christlicher Kirchen / ACK, der kath. Pfarrer und ev. Pfarrer am Altenberger Dom sowie weitere ökumenisch engagierte Christen, die von der Vollversammlung berufen werden. |
| Die Vollversammlung befasst sich mit allen wichtigen Fragen der Ökumene und des öffentlichen Lebens im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Vollversammlung trifft sich in der Regel vier Mal im Jahr im Martin-Luther-Haus in Altenberg. Nach geistlichem Wort wird zumeist durch einen geladenen Referenten über ein aktuelles Thema referiert, über das anschließend eingehend diskutiert wird. |
| Neben der Diskussion aktueller Themen ist der Vollversammlung der Austausch zwischen den Gemeinden wichtig. |
| Darüber hinaus wählt die Vollversammlung u.a. zur Ausführung ihrer Beschlüsse den Vorstand sowie die Kassenprüfer des Ökumeneausschusses und beruft die Mitglieder der Arbeitsgruppen. |
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