Präambel

Ermutigt durch die Erfahrungen bei dem ersten regionalen ökumenischen Kirchentag in Altenberg am 19./20.08.1994 hat sich am 25.01.1995 in Bergisch Gladbach der Ökumeneausschuss im Rheinisch- Bergischen Kreis neu konstituiert. Der Ökumeneausschuss versteht sich als Vertretungsorgan der Gemeinden aller im Rheinisch-Bergischen Kreis vorhandenen christlichen Konfessionen.
Zur konkreten Wahrnehmung einzelner Aufgaben können Arbeitsgruppen gebildet werden.

A.   Aufgabe des Ökumeneausschusses

Aufgabe des Ökumeneausschusses ist, die Einheit aller Christen nach außen offenbar zu machen und alle hierfür geeigneten Initiativen zu ergreifen bzw. zu unterstützen. Insbesondere fördert er die Einheit der getrennten Kirchen und Gemeinden am Ort und macht ihre Verbundenheit in Zeugnis und Dienst sichtbar.

B.   Organe des Ökumeneausschusses

I. Die Vollversammlung

1.    Die Vollversammlung (VV) setzt sich zusammen aus:

  • je einem/einer Delegierten der im Kreisgebiet bestehenden evangelischen Gemeinden und katholischen Seelsorgebereiche, die durch das zuständige Gremium (Presbyterium, Pfarrgemeinderat) entsandt sind
  • je einem/einer Delegierten der freikirchlichen Denominationen, die durch das zuständige Leitungsgremium entsandt sind,
  • je einem/einer Delegierten der orthodoxen Kirchen, die durch das zuständige Leitungsgremium entsandt sind,
  • Ersatzdelegierte müssen in gleicher (s.o.) Weise legitimiert sein.
  • dem Kreisdechanten des Rheinisch-Bergischen Kreises, einem/einer Vertreter/in des Kreiskatholikenrates, dem/der Superintendenten bzw. Superintendentin des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, einem/einer Vertreter/in des Kreissynodalvorstandes, dem/der Ökumenebeauftragten des Kreisdekanats und des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, sowie dem katholischen Pfarrer und dem/der evangelischen Pfarrer/in am Altenberger Dom,
  • von der VV berufenen ökumenisch engagierter Christen und Christinnen, ohne Rücksicht auf ein offizielles Amt.

2.  Einberufung der Vollversammlung

Die VV ist unter Angabe der Tagesordnung und unter Wahrung einer
Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen einzuberufen

  • mindestens einmal jährlich,
  • auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern der VV.

3.  Aufgaben der Vollversammlung

3.1 Die VV ist ein Forum für die Oekumene, darum setzt sie sich mit Fragen der Oekumene auseinander, fördert und vernetzt oekumenische Aktivitäten:

3.2

  • Die VV nimmt den Jahresbericht des Vorstands zur Kenntnis
  • Die VV nimmt den Kassenbericht zur Kenntnis
  • Die Vollversammlung nimmt den jährlichen Bericht der Kassenprüfer zur Kenntnis
  • Die Entlastung des Vorstandes ist Aufgabe der VV
  • Auf Vorschlag des Vorstandes wählt die VV den Vorsitz und dessen Stellvertretung im Vorstand für 2 Jahre
  • Die VV wählt den/die Kassenführer(in) für 2 Jahre
  • Die VV wählt 2 Kassenprüfer(innen) für 2 Jahre
  • Die VV wählt den/die Schriftführer(in) für 2 Jahre
  • Die VV kann zur konkreten Wahrnehmung einzelner Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen.

3.3 Entscheidungsfindung
Die VV entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

II. Der Vorstand

1. Dem Vorstand gehören an:

  • der/die Superintendent(in) des Kirchenkreises Köln rechtsrheinisch, ggf. auch vertreten durch ein Mitglied des Kreissynodalvorstandes (KSV)
  • der Kreisdechant des Rheinisch Bergischen Kreises, ggf. vertreten durch einen von ihm benannten Vertreter aus der Leitungsebene des Dekanats
  • ein(e) Delegierte(r) aus den Freikirchen, hier bestimmt durch das Pastorenkonvent im Bund evangelischer freikirchlicher Gemeinden
  • ein(e) ehrenamtliche(r) Delegierte(r), benannt vom Vorstand des Kreiskatholikenrates
  • ein(e) ehrenamtliche(r) Delegierte(r), benannt vom KSV
  • ein Delegierter der orthodoxen Kirchen

2. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

3. Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Einberufung der VV
  • Berichterstattung in der VV
  • Vertretung des Ökumeneausschusses nach außen
  • Erarbeitung von Themenvorschlägen für die VV
  • Koordinierung von Arbeitsgruppen
  • Kontakte mit der ACK und weiteren ökumenischen Zusammenschlüssen

 

III. Arbeitsgruppen

Aus der Mitte der VV können Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Sie bereiten die von der VV vorgegebenen konkreten Aufgaben vor und führen sie durch. Sie können neue Aufgaben entwickeln und zur Durchführung vorschlagen.

Die Arbeitsgruppen wählen aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in. Arbeitsgruppen werden von der VV aufgelöst.